Ärzteverband FMH erlaubt Zeitschriftenauslage

In Gesprächen mit den zuständigen Berufsverbänden haben wir die letzten Monate viel Positives erreichen können. Auch das SECO hat nach Gesprächen mit dem Schweizer Medienverband die Empfehlung „Zeitungen und Zeitschriften nach Nutzung zu desinfizieren“ bereits am 4. Juni 2020 aufgehoben.

Nach und nach wurden so in den letzten Monaten sämtliche Handlungs- und Hygieneschutzempfehlungen überarbeitet, die ursprünglich Einschränkungen für die Auslage von Zeitschriften beinhalteten.

Am 10. August 2021 änderte nun auch die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte "FMH" sein Schutzkonzept zum Betrieb von Arztpraxen. Darin zu entnehmen ist: „Offiziell bestehen keine Vorschriften mehr zum Entfernen von Zeitschriften…“

Bitte beachten Sie: Es gibt keinerlei Auslageverbote für Zeitschriften und Zeitungen. Es sind weiterhin keine Infektionen über das Berühren von Oberflächen bekannt. Führende Virologen in Deutschland bestätigen uns, dass die gedruckte Zeitschrift als Virus-Transporteur zu vernachlässigen ist.

Das überarbeitete Schutzkonzept verlinken wir Ihnen hier: www.fmh.ch/files/pdf23/schutzkonzept.pdf

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